👉 Für Kapitalgesellschaften und gleichgestellte Rechtsformen gilt: Der Jahres- und Konzernabschluss mit Bilanzstichtag 31.12.2024 muss spätestens bis zum 31.12.2025 beim Unternehmensregister (Bundesanzeiger) elektronisch eingereicht werden. Dies ist die gesetzliche Offenlegungsfrist nach Handelsgesetzbuch (HGB) und gilt unverändert.
📍 Offizielle Website zur Pflichtveröffentlichung:
🔗 https://www.bundesanzeiger.de/ – dort läuft die Übermittlung und Einsichtnahme der Rechnungslegungsunterlagen über das Unternehmensregister.
🕒 Faktische Fristverlängerung bis Mitte März 2026
- Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mitgeteilt, dass es bei verspäteter Offenlegung der Abschlüsse vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten wird.
- Diese Praxis wirkt wie eine faktische Fristverlängerung über den 31.12.2025 hinaus.
- Hintergrund ist die anhaltende Belastung in der Praxis sowie organisatorische Herausforderungen – ähnlich den Sonderregelungen der Vorjahre.
💡 Wichtig: Die gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht weiterhin bis zum 31.12.2025 – es handelt sich nicht um eine gesetzliche Verlängerung, sondern eine behördliche Schonfrist bei Sanktionen.
⚖️ Offenlegungsfrist: Was passiert nach Mitte März 2026?
Erfolgt die Offenlegung bis dahin noch nicht, wird das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren einleiten.
In der Regel wird zunächst eine Verfahrensgebühr festgesetzt und eine Nachfrist von sechs Wochen eingeräumt. Erst danach wird das Ordnungsgeld endgültig festgesetzt.
📌 Handlungsempfehlungen
✔ Soweit noch nicht geschehen, möglichst zügig den Jahresabschluss 2024 aufstellen bzw. erstellen lassen
✔ Einreichung der notwendigen Unterlagen beim Bundesanzeiger innerhalb der Frist, um Ordnungsgelder zu vermeiden
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Hinweis: Dieser Beitrag wurde unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und redaktionell geprüft. Texte und Bilder können ganz oder teilweise KI-generiert sein. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim Autor.

