📊 Offen­le­gungs­frist / Hinter­le­gungs­frist Jahres­ab­schluss 2024 – Was Unter­neh­men jetzt wissen müssen

Fristen Offenlegung Hinterlegung Jahresabschluss 2024 Infografik

👉 Für Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten und gleich­ge­stellte Rechts­for­men gilt: Der Jahres- und Konzern­ab­schluss mit Bilanz­stich­tag 31.12.2024 muss spätes­tens bis zum 31.12.2025 beim Unter­neh­mens­re­gis­ter (Bundes­an­zei­ger) elek­tro­nisch einge­reicht werden. Dies ist die gesetz­li­che Offen­le­gungs­frist nach Handels­ge­setz­buch (HGB) und gilt unverändert.

📍 Offi­zi­elle Website zur Pflicht­ver­öf­fent­li­chung:
🔗 https://​www​.bundes​an​zei​ger​.de/ – dort läuft die Über­mitt­lung und Einsicht­nahme der Rech­nungs­le­gungs­un­ter­la­gen über das Unternehmensregister.


🕒 Fakti­sche Frist­ver­län­ge­rung bis Mitte März 2026

  • Das Bundes­amt für Justiz (BfJ) hat in Abstim­mung mit dem Bundes­mi­nis­te­rium der Justiz und für Verbrau­cher­schutz mitge­teilt, dass es bei verspä­te­ter Offen­le­gung der Abschlüsse vor Mitte März 2026 kein Ordnungs­geld­ver­fah­ren nach § 335 HGB einlei­ten wird.
  • Diese Praxis wirkt wie eine fakti­sche Frist­ver­län­ge­rung über den 31.12.2025 hinaus.
  • Hinter­grund ist die anhal­tende Belas­tung in der Praxis sowie orga­ni­sa­to­ri­sche Heraus­for­de­run­gen – ähnlich den Sonder­re­ge­lun­gen der Vorjahre.

💡 Wich­tig: Die gesetz­li­che Pflicht zur Offen­le­gung besteht weiter­hin bis zum 31.12.2025 – es handelt sich nicht um eine gesetz­li­che Verlän­ge­rung, sondern eine behörd­li­che Schon­frist bei Sank­tio­nen.


⚖️ Offen­le­gungs­frist: Was passiert nach Mitte März 2026?

Erfolgt die Offen­le­gung bis dahin noch nicht, wird das Bundes­amt für Justiz ein Ordnungs­geld­ver­fah­ren einleiten.

In der Regel wird zunächst eine Verfah­rens­ge­bühr fest­ge­setzt und eine Nach­frist von sechs Wochen einge­räumt. Erst danach wird das Ordnungs­geld endgül­tig festgesetzt.


📌 Hand­lungs­emp­feh­lun­gen

✔ Soweit noch nicht gesche­hen, möglichst zügig den Jahres­ab­schluss 2024 aufstel­len bzw. erstel­len lassen
✔ Einrei­chung der notwen­di­gen Unter­la­gen beim Bundes­an­zei­ger inner­halb der Frist, um Ordnungs­gel­der zu vermeiden


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Hinweis: Dieser Beitrag wurde unter Einsatz von Künst­li­cher Intel­li­genz (KI) erstellt und redak­tio­nell geprüft. Texte und Bilder können ganz oder teil­weise KI-gene­riert sein. Die inhalt­li­che Verant­wor­tung liegt beim Autor.

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